AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESKA-Welt GmbH - Onlineshop

§ 1 Allgemeines, Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen (insbesondere Erklärungen, Rechtsgeschäfte und Verträge sowie deren jeweilige Durchführung) zwischen der ESKA-Welt GmbH (im Folgenden: „ESKA“), Benzstraße 4, 73054 Eislingen und dem Verhandlungs- bzw. Vertragspartner (im Folgenden: „Kunde“).

(2) Einige Regelungen dieser AGB gelten nicht gegenüber allen Kunden, sondern nur gegenüber Verbrauchern, nicht aber gegenüber Unternehmern. Wo dies der Fall ist, ist es an der betreffenden Stelle dieser AGB jeweils besonders gekennzeichnet. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist entsprechend der gesetzlichen Definition in § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind entsprechend der gesetzlichen Definition in § 14 BGB natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.

(3) Sofern aufgrund der Natur der Leistung von ESKA oder entsprechender Vereinbarung das Leistungsergebnis einer Abnahme unterliegt, tritt in diesen AGB die Abnahme an die Stelle der Lieferung.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen ESKA und dem Käufer gehen diesen AGB vor.

(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit ESKA ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ESKA in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

(6) Diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, zwischen ESKA und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich vereinbart werden.

(7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wenn der Kunde Unternehmer ist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie von uns nicht zumindest in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist ESKA berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden in Textform oder konkludent durch Bewirkung der Leistung.

(2) Angebote für Reparaturen und Dienstleistungen, die ESKA erstellt, stellen nur unverbindliche Kostenvoranschläge dar. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, erstellt ESKA ein spezifiziertes und als „verbindlich“ bezeichnetes schriftliches Angebot. An dieses Angebot fühlt sich ESKA für die Dauer von vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart wird. Die zur Erstellung eines Kostenvoranschlags oder spezifizierten Angebots erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags oder verbindlichen Angebots werden im Falle des Vertragsschlusses auf die dann entstehenden Kosten angerechnet.

§ 3 Bestellungen im Onlineshop

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop (www.eska-welt.de) stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein Angebot zu unterbreiten. Ein wirksamer Kaufvertrag wird erst durch die Annahme des Angebots durch ESKA geschlossen. 

(2) Mit Anklicken des Buttons „Anfrage“ gibt der Kunde eine unverbindliche Preisanfrage über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Nachdem die Preisanfrage bei ESKA eingeht, erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, mit der ESKA ihm den Erhalt der Anfrage bestätigt. Anschließend erhält der Kunde auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ein Angebot. Falls er auf Grundlage dieses Angebots bestellt, gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot iSd. § 145 BGB über die im Angebot angebotene Ware ab. Nachdem das Kaufangebot bei ESKA eingeht, erhält der Kunde eine E-Mail (Bestellbestätigung), mit der ihm den Erhalt der Bestellung bestätigt wird. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar.

(3) Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschten Waren in den Warenkorb mit der entsprechend gewünschten Leistung. Hier kann der Kunde zwischen „Kaufen“, „Reparatur“ und „Austausch“ wählen. Im Warenkorb können Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern Sie Waren dort hinterlegt haben, gelangen Sie jeweils durch Klicks auf die „Preis anfragen“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben können und mit der Setzung eines Hackens und mit anschließendem Klick auf den „Anfragen“-Buttons bestätigen, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben und dieser zustimmen. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen wollen, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Anfrage-Buttons Ihre Erklärung verbindlich im Sinne des § 3 (2) dieser AGB.

(4) Die im Onlineshop ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versand- und Ausfuhrkosten, die von Versandart, Zielort und der Größe und dem Gewicht der vom Kunden bestellten Ware(n) abhängig sind.

(5) Die für den Vertragsschluss im Onlineshop zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

(6) ESKA speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext können die Kunden im Kundenbereich des Online-Shops nach dem Kunden-Login einsehen.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

(1) Außerhalb des Onlineshops erfolgt die Zahlung ausschließlich mittels Banküberweisung auf das Konto von ESKA, soweit nicht anders vereinbart. Die Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: ESKA-WELT GmbH
Kreditinstitut: Kreissparkasse Göppingen
IBAN: DE70 6105 0000 0049 0693 87
BIC: GOPSDE6GXXX

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Bankarbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Bestellungen im Onlineshop stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt ESKA die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und versendet die Ware nach Zahlungseingang. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.

PayPal, PayPal Express

Im Bestellprozess werden die Kunden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen die Kunden dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an ESKA bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordert ESKA PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten die Kunden beim Bestellvorgang.

Sofort-Zahlung

Nach Abgabe der Bestellung werden die Kunden auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, müssen die Kunden über ein für die Teilnahme an Sofort freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an ESKA bestätigen. Weitere Hinweise erhalten die Kunden beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet.

Auf Rechnung

Bei einem Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. ESKA behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass ESKA berechtigt ist, die Rechnung auch als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z.B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden.
Welche Zahlungsarten zur Verfügung gestellt werden, obliegt ESKA. ESKA behält sich vor, Kunden für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise nur Vorkasse zur Absicherung des Kreditrisikos.

(3) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnet ESKA Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, sofern der Kunde Unternehmer ist und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, sofern der Kunde Verbraucher ist.

(4) ESKA hat bei Verzug des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von derzeit 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Weitergehende Schadensersatzansprüche statt und neben der Leistung sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

§ 5 Leistungsort, Lieferbedingungen, Lieferungen ins Ausland

(1) Die Lieferung von Waren erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union.

(2) Eine Lieferung außerhalb der Europäischen Union ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich. Unter Umständen ist eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle notwendig, sodass insoweit vereinbart wird, dass ESKA ein Rücktrittsrecht hat, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen wird bei einer Lieferung außerhalb der Europäischen Union die Ware auf Verantwortung des Kunden verschickt; der Kunde, der Unternehmer ist, hat die erforderlichen Ausfuhr- und Einfuhrvoraussetzungen auf seine eigenen Kosten zu erfüllen und diese – soweit sie zur Abwicklung des Versands notwendig sind – unverzüglich ESKA zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich erfolgt eine Lieferung außerhalb der Europäischen Union nach der Lieferbedingung „Ex Works“ (EXW) Incoterms oder – sofern eine Verpackung und Verladung durch ESKA erfolgt – „Free Carrier“ (FCA) Incoterms mit dem Lieferort Benzstraße 4, 73054 Eislingen.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist ESKA in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Nimmt ESKA eine Teillieferung vor, trägt sie die etwaigen hierdurch entstandenen Mehrkosten des Versands.

(4) Die Lieferung von Waren an Kunden, die Verbraucher sind, erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache möglich. ESKA liefert nicht an Packstationen.

(5) Sendungen ab 50 kg und Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 m3 ) werden nicht mit der Deutschen Post, sondern per Spedition geliefert. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante, sofern nicht anders vereinbart.

(6) Beim Versand von Waren gilt eine Schickschuld als vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht damit auf den Kunden, sofern er Unternehmer ist, über, sobald ESKA die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen übergeben hat. Bei Kunden, die Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer über, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

(7) Bei der Reparatur und anderen Dienstleistungen gilt der Geschäftssitz von ESKA (Benzstraße 4, 73054 Eislingen) als Erfüllungsort vereinbart. Der Kunde ist bei Reparaturen verpflichtet, das Werk am Geschäftssitz von ESKA abzuholen, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 Besondere Bestimmung zu der Reparatur von Motoren

(1) Schuldet ESKA die Reparatur eines Motors, beinhaltet die Leistung eine umfassende Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Encoder und Motorbremse. Zeigt sich auf die Überprüfung, dass ein Austausch von Encoder und/oder Motorbremse erforderlich ist, so ist der Austausch nicht von ESKA geschuldet.

(2) ESKA bietet den Austausch des Ersatzteils gegen ein gesondertes Entgelt an.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) ESKA behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ESKA die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde ESKA für den entstandenen Ausfall.

(3) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist dem Kunden gestattet, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung erlangten Forderungen gegen den Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des mit ESKA vereinbarten Betrags ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ESKA, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. ESKA wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt ESKA das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.

(5) ESKA verpflichtet sich, die ESKA zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von ESKA.

§ 8 Sachmängelhaftung, Garantien, Rügeobliegenheit, Lieferantenregress Nacherfüllung

(1) Der Kunde ist bei mangelhafter Ware im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. 

(2) Schadenersatzansprüche für mangelhafte Ware durch den Kunden, der Unternehmer ist, sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatz für mangelhafte Ware durch den Kunden, der Verbraucher ist, wird für gebrauchte Ware ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist in beiden Fällen nicht ausgeschlossen, wenn ESKA oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(3) Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB übernimmt ESKA grundsätzlich nur nach Maßgabe einer gesonderten und als solche bezeichnete schriftliche Garantieerklärung.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, ESKA unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von ESKA für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist ESKA hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

(5) Ist der Kunde Unternehmer und verkauft er die Sache an einen Unternehmer weiter, kann der Kunde gegen ESKA keinen Aufwendungsersatz wegen der Kosten der Nacherfüllung geltend machen.

(6) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann ESKA zunächst wählen, ob ESKA Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet.

(7) ESKA ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(8) Der Kunde hat ESKA die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle der Nachlieferung gilt als Nacherfüllungsort der Geschäftssitz von ESKA vereinbart. Bei Kunden, die Verbraucher sind, ist der Nacherfüllungsort abweichend hiervon bei leicht zerbrechlichen Kaufgegenständen, Kaufgegenständen ab einer Schwere von 50 kg und Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 m3) der Belegenheitsort der Kaufsache zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens. Im Falle der Nachlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Bei Kunden, die Unternehmer sind, beinhaltet die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ESKA ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet ESKA nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein nacherfüllungspflichtiger Mangel vorliegt. Andernfalls kann ESKA vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

§ 9 Sonstige Haftung

(1) ESKA haftet nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die ESKA oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

(2) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.

§ 10 Verjährung

(1) Bei Kunden, die Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, sofern die Lieferung mangelhafter Ware keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt oder ESKA den Mangel arglistig verschwiegen hat.

(2) Bei Kunden, die Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beim Verkauf von gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung, sofern die Lieferung mangelhafter Ware keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt oder ESKA den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen richtet sich die Verjährung wegen Sach- und Rechtsmängeln bei Kunden, die Verbraucher sind, nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Verhaltenskodex, Alternative Streitschlichtung, Online-Streitbeilegung

(1) Folgenden Verhaltenskodizes hat sich ESKA unterworfen:

Trusted Shops Qualitätskriterien

http://www.trustedshops.com/tsdocument/ TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist ESKA nicht verpflichtet und nicht bereit.

(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail Adresse lautet info@eska-welt.de

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen ESKA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hinsichtlich Kunden, die Verbraucher sind, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Eislingen. Selbiges gilt für Kunden, die Verbraucher sind, soweit diese bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch ESKA aus Deutschland verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist. ESKA ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.